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Ein Mann, der wegen Mordes eine 13-jährige Haftstrafe verbüßte, ist in einem Wiederaufnahmeverfahren in Deutschland freigesprochen worden

Ein Mann, der in Deutschland wegen des Todes einer älteren Frau 13 Jahre im Gefängnis verbrachte, wurde in einem Wiederaufnahmeverfahren von einem Gericht freigesprochen, in dem festgestellt wurde, dass das mutmaßliche Mordopfer bei einem Unfall ums Leben gekommen war.

BERLIN (Reuters) – Ein Mann, der in Deutschland wegen des Todes einer älteren Frau 13 Jahre im Gefängnis saß, wurde am Freitag in einem Wiederaufnahmeverfahren von einem Gericht freigesprochen, das entschied, dass das mutmaßliche Mordopfer bei einem Unfall ums Leben gekommen war.

Manfred Gendetzky, 63, wurde 2010 von einem Münchner Gericht wegen Mordes verurteilt und zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter entschieden daraufhin, dass er im Oktober 2008 nach einem Streit in ihrer Wohnung im gehobenen bayerischen Seeort Rotach-Egern eine 87-jährige Frau auf den Kopf geschlagen und sie anschließend in einer Badewanne ertränkt habe.

Genditzky, der auf dem Gelände arbeitete, in dem die Frau lebte, beharrte stets auf seiner Unschuld und legte erfolglos Berufung gegen das ursprüngliche Urteil ein. Ein Bundesgericht ordnete eine Wiederaufnahme des Verfahrens an, was 2012 zu seiner erneuten Verurteilung führte.

Er kämpfte jahrelang für die Wiederaufnahme des Verfahrens und erreichte im vergangenen August seine Freilassung.

Bei der Verkündung des Urteils vor dem Landgericht München am Freitag sagte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Earl zu Genditzky: „Ich habe die Worte gehört, auf die ich fast 14 Jahre gewartet habe.“ Die Nachrichtenagentur dpa erklärte, er müsse für die zu Unrecht im Gefängnis verbrachte Zeit entschädigt werden.

„Es tut uns aufrichtig leid“, sagte Earl. Sie fügte hinzu, dass zwar nicht geklärt werden könne, warum in früheren Gerichtsverfahren ein Fehler unterlaufen sei, es aber den Anschein habe, „als ob einige Dinge sehr einseitig und auf Kosten von Herrn Gendetzky gehandhabt wurden“ und es „einen Fehlerstau“ gäbe .“

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Es sei ein holpriger Weg zur Gerechtigkeit, sagte der Richter, den Genditsky mit bewundernswerter Geduld gegangen sei. Genditsky folgte dem Urteil gelassen.

Das Gericht ging davon aus, dass die Frau an den Folgen eines Unfalls gestorben sei. Nach Anhörung der Sachverständigen im Wiederaufnahmeverfahren sagte sie, es sei „nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich“ und es gebe keine Hinweise auf einen Mord.

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Frau wahrscheinlich beim Wäschewaschen oder beim Fußbaden in die Badewanne gefallen war und sich nicht befreien konnte – möglicherweise weil sie bewusstlos war und ertrank.

Anfang dieser Woche forderte die Staatsanwaltschaft den Freispruch von Gendetzky. In seinen Schlussworten vor dem Prozess sagte Genditsky: „Ich möchte noch einmal sagen, dass ich unschuldig bin. Das ist alles.“

Genditsky stürmte am Freitag unter Applaus aus dem Gerichtssaal, sagte aber, er werde nicht „vor Freude springen“.

„Ich habe keinen Grund, mich zu freuen“, sagte er. „Vierzehn Jahre sind vergangen.“

Zu Unrecht Inhaftierte haben Anspruch auf eine Entschädigung von 75 Euro für jeden Tag der Inhaftierung. Im Fall von Gendetzky wären das 368.400 Euro (etwa 400.000 US-Dollar). Grundsätzlich kann er auch eine Entschädigung für den Verdienstausfall verlangen.

Jakob Stein

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