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Streit um Stadionwerbung gegen AIM Sport in Deutschland

Nach den Entwicklungen bei den Berufungsgerichten im Vereinigten Königreich und in Deutschland könnten Supponor und Sportfünf erneut eine ältere Version der hardwarebasierten Technologie für Sportstadionwerbung in Deutschland nutzen. Bei der virtuellen Werbevermarktung für deutsche Bundesligavereine arbeiten die Unternehmen eng zusammen: Suboner stellt die Technologie für virtuelle Bandenwerbung bereit, während SportFive Werbeflächen weltweit vermarktet.

Technik für die Bundesliga

Im Jahr 2022 ordnete das Landgericht München die Vorladung an und untersagte SportFive die Bereitstellung und Nutzung seiner Technologie in Deutschland. Kurz darauf setzte die Klägerin AIM Sport das erstinstanzliche Urteil durch. Die Beklagten reagierten direkt mit der Berufung gegen das Urteil.

Unternehmen nutzen die Technologie vor allem für die Übertragung von Bundesligaspielen. Es wird jedoch auch bei der Übertragung anderer Sportereignisse eingesetzt. Schätzungen gehen davon aus, dass das Marktpotenzial der virtuellen Bandenwerbung zwischen 3 und 5 Milliarden Euro liegt. AIM Sport und Supponor bieten jeweils ihre eigenen Produkte an.

Matthias Sontag

Die alte DBRLive-Technologie von Subboner ermöglicht es, regionalspezifische Anzeigen auf LED-Tafeln zu platzieren. Bei internationalen Live-Übertragungen der Bundesliga kann der Sender daher die virtuelle Bandenwerbung an regionale Zielgruppen anpassen.

Im Jahr 2022 brachte Supponor seine neue softwarebasierte Version unter dem Markennamen Supponor Air auf den Markt. Die von AIM Sport in Deutschland eingereichte Klage deckt dies jedoch nicht ab. Während die Bundesliga die neue Technologie bereits seit einiger Zeit testet, nutzen auch andere Länder sie bei ihren Sportveranstaltungen.

Enger oder breiter Anwendungsbereich

Im Jahr 2022 stellte das Landgericht München fest, dass der Beklagte einen Verstoß begangen habe EP 3 295 663, Dabei handelt es sich um „die digitale Überlagerung eines Bildes mit einem anderen“. In seinem Urteil legte das Gericht EP 663 sehr weit aus. Nach Ansicht von Verfahrensbeteiligten hat das Oberlandesgericht der Stadt den Beschluss inzwischen zu eng ausgelegt. Daher kamen die Richter zu dem Schluss, dass die alte Vorladungstechnologie das Patent nicht mehr verletzte (Fall-IDs: 6 U 1953/22 und 6 U 1954/22).

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Unmittelbar nach der Entscheidung legte AIM Sport gegen die Nichtzulassung Berufung beim Bundesgerichtshof ein. Es forderte das Gericht auf, noch einmal zu prüfen, ob diese Auslegung des Patents rechtlich zulässig sei. Das Gericht prüft derzeit, ob der Berufung stattgegeben wird.

Ansprüche im Vereinigten Königreich

Ari Lakkonen, Anti-Prosecution Orders

Ari Lakonen

Das britische Berufungsgericht konzentrierte sich kürzlich auf die Frage, wie eng oder weit die Ansprüche von EP 663 zu verstehen sind.

Im britischen Betrieb presste AIM Sport den EP 663 nur in einer limitierten Auflage. Ende April bestätigte das Berufungsgericht ein Urteil des britischen High Court aus dem Jahr 2023, wonach der Antragsteller das Patent verletzt hatte.

Ein zweites Gericht entschied, dass das Patent in seiner ursprünglichen, weitestgehenden Fassung ungültig sei. Allerdings gaben die Richter einem Anspruch statt, und da AIM Sport nur diesen Anspruch geltend machte, hat Supponor nun seine Berufung verloren (Fall-ID: CA-2023-000786)

Auch im Vereinigten Königreich richtet sich der Fall von AIM Sport nur gegen die alte DBRLive-Technologie, nicht gegen Supponor Air. Letztere Technologie ist jedoch vermutlich Gegenstand von UPC-Aktivitäten, wobei AIM Sport im Juli 2023 in der lokalen Division Helsinki eingeführt wird.

Geschwindigkeitsbegrenzungen bei UPC

Zunächst entschied sich AIM Sport für EP 663 von UPC. Anschließend wurde beschlossen, die Verzichtserklärung zurückzuziehen und in Helsinki eine PI- und Vertragsverletzungsklage einzureichen. In diesem Verfahren behauptet AIM Sport, dass AIM Sport mit älterer DBRLive-Technologie gesammelte Daten verwendet habe, um seine KI-basierte On-Air-Technologie zu trainieren.

Max von Rosbad

Im September 2023 hörte die lokale Abteilung Helsinki das PI-Verfahren an und wies beide Ansprüche von AIM Sport ab (Fall-ID: UPC_CFI_214/2023) unter Bezugnahme auf deutsche Praktiken, die vor der Einführung des UPC begannen, kamen die Richter in Helsinki zu dem Schluss, dass das Opt-out von AIM Sport nicht widerrufen werden könne.

Daher wies das Gericht sowohl den PI-Antrag als auch die Klage in der Sache ab. Die Berufung von AIM Sport ist derzeit beim UPC-Berufungsgericht anhängig (Fall-ID: APL_596892/2023).

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Der Zeitpunkt ist verwirrend

Der Berufungsfall verdeutlicht die Verwirrung über die Frist, innerhalb derer AIM Sport Berufung hätte einlegen müssen. Im Verletzungsverfahren haben die Parteien zwei Monate Zeit, im PI-Verfahren hingegen nur 15 Tage. Die Unklarheit entstand, weil die lokale Abteilung Helsinki eigentlich nur den PI-Antrag von AIM Sport hörte. Das PI-Urteil, dass die Rücknahme des AIM Sport-Rückzugs unzulässig sei, wurde auch für die frühere Vertragsverletzungsklage unter der Überschrift „Entscheidung“ statt „Anordnung“ entschieden.

AIM Sport nutzte daher zwei Monate, um Berufung einzulegen. Die Partei hätte dies innerhalb von 15 Tagen tun müssen. Das UPC-Berufungsgericht hat nun entschieden Der Fehler des Gerichts in diesem speziellen Fall sollte AIM Sport nicht beeinträchtigen. Daher wird das Gericht über die nächste Berufung entscheiden, ein Termin steht jedoch noch nicht fest.

Sollte das Berufungsgericht entscheiden, dass der Widerruf des Verzichts von AIM Sport unzulässig ist, wird der UPC-Fall strittig sein. AIM Sport kann jedoch weiterhin vor nationalen Gerichten rechtliche Schritte gegen den Vorladungsempfänger Air einleiten.

Neues Team für das AIM-Spiel

Noerr-Partner Ralph Nack betreut seit der Gründung von AIM Sport sowohl das deutsche Verletzungsverfahren als auch den Nichtigkeitsprozess. Knock war bereits vor sechs Jahren im Kampf gegen Supponor für AIM Sport aufgetreten. Zu Beginn des aktuellen Rechtsstreits reichten die Patentanwälte der niederländischen Kanzlei NLO das Klagepatent ein und unterstützten die Anwälte von Noir.

Ralph Nack, Noerr, Patent Litigation, München

Ralph Nock

Im britischen Betrieb leiten Ari Laakkonen und Siddharth Kusumakar von Powell Gilbert den Betrieb. Das Unternehmen ist seit 2020 für das Unternehmen tätig, als AIM Sport den parallelen Betrieb in Deutschland aufnahm.

Bei den UPC-Aktivitäten in der lokalen Division Helsinki konnte das AIM Sport-Team bereits eine Expansion verzeichnen. Neben Noerr und Powell Gilbert hat die Kanzlei nun Max von Rospatt, einen Partner der Düsseldorfer IP-Kanzlei Rospatt Osten Pross, ins Boot geholt.

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Beteiligt sind auch Johanna Flytström und Michael Segerkrantz, Partner der finnisch-schwedischen Anwaltskanzlei Roshier, während Max van Rosbad erneut mit Noir für AIM Sport zusammenarbeitet.

Fortsetzung zur Vorladung

Suboner und SportFive verlassen sich weiterhin auf die Teams, die sie bei der ersten Veranstaltung in Deutschland und England vertreten haben. Gleiss Lutz-Partner Matthias Sonntag vertrat den Kläger erneut vor dem Oberlandesgericht München. Er war auch an UPC-Aktivitäten in Helsinki beteiligt.

Auf technischer Seite betreuen Patentanwälte von Witte Weller & Partner aus Stuttgart das Verfahren. Im Vereinigten Königreich war Subponer an der in London ansässigen Wirtschafts- und Beratungskanzlei Ignition Law beteiligt. Tommy Evans, Head of Dispute Resolution, betreute den Fall für den Mandanten.

Im UPC-Verfahren vertraute Supponor auf das Hogan Lovels-Team um den Düsseldorfer Patentanwalt Henrik Lehment und das finnische Team der lokalen Full-Service-Anwaltskanzlei Hannes Snellman. Banu Sittonen und Wilhelm Schröder waren die führenden Partner.

Deutsche Aktionen

Für das AIM-Spiel
Noir
(München): Ralf Knack (Federführung), Armin Kuhne (beide Partner); Mitarbeiter: Niklas Kajek, Valentin Schmidt, Roman Christopher Scheib
Rosebud Osten Bros (Düsseldorf): Max von Rosbad (Partner)
Samson & Partner (München): Wolfgang Lippich (Leitung), Ludwig Alexander von Boswyck(Beide sind Patentanwälte)

Für Supponor und Sportfünf
Gliese Lutz
(Düsseldorf): Matthias Sontag, Misha Krum; Berater: Benedict Burger (Stuttgart)
Witte Weller & Partner (Stuttgart): Stephen Keck (Patentanwalt)

Oberlandesgericht München6. Zivilsenat
Lars Meinhardt (Oberster Richter)

UK-Verfahren

Für das AIM-Spiel
8 Neuer Platz (London): Daniel Alexander
11 Südplatz (London): Edward Cronan
Powell Gilbert (London): Ari Lakkonen, Siddharth Kusumakar (beide Partner, Leitung); Mitarbeiter: Claire Robinson, Gabriella Simon

An den Unterstützer
11 Südplatz (London): Brian Nicholson, David Ivison
Zündgesetz (London): Tommy Evans (Leiter Streitbeilegung, Leitung)

Berufungsgericht für England und WalesLondon
Colin Pearce (Oberster Richter), Stephen Malles, Stephen Phillips

Velten Huber

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