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Antisemitische Skulptur darf in der Kirche sein, Deutsche Gerichtsurteile | Deutschland

Der Oberste Gerichtshof Deutschlands hat den Versuch eines Juden zurückgewiesen, eine 700 Jahre alte antisemitische Statue aus der Kirche zu entfernen, in der Martin Luther einst predigte.

Das Bundesgericht bestätigte die Urteile der Vorinstanzen JudensowDie Skulptur in der Wittenberger Stadtkirche – eines von mehr als 20 Denkmälern aus dem Mittelalter, die noch heute Kirchen in Deutschland und Europa schmücken – weist auf eine Verbindung von Denkmal und informationeller Identität in den letzten Jahrzehnten hin.

In der Kirche in einer Höhe von etwa 4 Metern (13 Fuß) über dem Boden platziert, stellt die Skulptur einen Juden dar, der einen Juden erkennt, der an den Hufen eines Schweins saugt, während er den Schwanz eines Tieres hebt. 1570, nach der protestantischen Reformation, wurde eine Inschrift angebracht, die auf Luthers antisemitische Schrift hinwies.

Die Skulptur ist eine Beleidigung des jüdischen Volkes“, argumentierte der Petent. Foto: Jens Meyer/AB

Finanziert wurde die Klage vermutlich von Bundesgerichten im östlichen Sachsen-Anholt, wo der Kläger Michael Dülmann 2019 und 2020 verurteilt wurde. Er argumentierte, die Skulptur sei „eine Verleumdung und Beleidigung des jüdischen Volkes“, die „bis heute eine schreckliche Wirkung entfaltet“, und schlug vor, sie in das nahe gelegene Lutherhaus-Museum zu verlegen.

1988 wurde ein Denkmal unter der Erde errichtet, um an die Verfolgung der Juden und die 6 Millionen Menschen zu erinnern, die während des Holocaust starben. Zusätzlich informiert ein Schild in deutscher und englischer Sprache über die Skulptur.

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Velten Huber

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