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Illegalen Einwanderern ist es in Deutschland verboten, ihr Geschlecht zu ändern

Migranten, die auf ihre Abschiebung warten, werden versuchen, den Behörden auszuweichen und im Land zu bleiben, da sie befürchten, dass ihnen die Umsiedlung nach Deutschland verboten wird.

Die deutsche Regierung ist dabei, die Gesetze des Landes zu ändern, um Geschlechtsumwandlungen bei örtlichen Standesämtern zu ermöglichen und die bestehenden Verfahren drastisch zu vereinfachen.

Das Innenministerium hat jedoch Bedenken geäußert, dass Migranten ohne Aufenthaltsrecht im Land das neue Gesetz missbrauchen könnten, um die Behörden zu verwirren und einer Entdeckung zu entgehen, was eine Änderung des Gesetzentwurfs erzwingen könnte.

Eine geänderte Fassung des Gesetzes würde es allen zur Abschiebung vorgesehenen Personen verbieten, ein anderes Geschlecht anzunehmen, berichteten deutsche Medien.

Der neue Gesetzentwurf soll das Anfang der 1980er Jahre eingeführte „Transgender-Gesetz“ ersetzen, das es Menschen erlaubte, ihr Geschlecht nur nach zwei unabhängigen psychologischen Analysen und einer Prüfung ihrer Umstände durch einen Richter zu ändern.

„Akt der Selbstbestimmung“

Stattdessen drängt die Regierung von Olaf Scholes Erwachsene dazu, ihren Vornamen und ihr gesetzliches Geschlecht ohne zusätzliche Verfahren auf Standesämtern zu ändern.

Einwände des Innenministeriums hinderten das Kabinett von Herrn Scholes daran, seine Zusage einzuhalten, vor der Sommerpause des Deutschen Bundestages ein geplantes „Selbstbestimmungsgesetz“ zu verabschieden.

Die ursprünglich vom Kabinett im Juni festgelegte Frist für die Verabschiedung von Gesetzesänderungen wurde ohne offizielle Erklärung für die Verzögerung verstrichen.

Die Bedenken des Innenministeriums wurden jedoch im Laufe des Sommers ausgeräumt und die Gesetzgebung soll nun bei einer Sitzung am Mittwoch verabschiedet werden.

Bei einem Tag der offenen Tür der Regierung am Sonntag bestätigte Herr Scholz, dass die Minister diese Woche grünes Licht für den Gesetzentwurf geben würden.

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Das bedeutet, dass die Standesämter nun die Landeskriminalpolizei und den Inlandsgeheimdienst informieren müssen, wenn jemand seinen Namen und sein Geschlecht ändert.

Die aktualisierte Fassung des Gesetzentwurfs nimmt Ermittler ausdrücklich von dem Verbot aus, den „toten Namen“ von Personen zu recherchieren, die das Gesetz genutzt haben, um ihr Geschlecht zu ändern.

Zusätzlich zur Wut über den möglichen Missbrauch des Gesetzes durch Einwanderer haben die vorgeschlagenen Änderungen einen Wortgefecht zwischen Feministinnen und Trans-Rights-Aktivisten ausgelöst.

Velten Huber

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