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Deutsche Regulierungsbehörde verlängert AML-Anordnung für N26 | Zusammenfassung der Nachrichten

Die BaFin räumte am Montag ein, dass N26 zwar Fortschritte gemacht habe, aber „immer noch Defizite aufweist“. Die Verlängerung gilt für a Bestellung im Mai 2021 Sie ernannte einen Sonderbeauftragten, der die Umsetzungsbemühungen der Bank überwachen soll, um Mängel im Zusammenhang mit der IT-Überwachung und der Kundenorientierung zu beheben.

N26 wurde außerdem aufgefordert, sicherzustellen, dass es über ausreichende Personal-, Technologie- und Organisationsressourcen verfügt, um seinen Verpflichtungen aus dem AML-Gesetz nachzukommen.

Bank A Pressemitteilung Es erfülle die Anforderungen einer von der BaFin angekündigten gesonderten Richtlinie November 2021 Bezüglich seines Geschäfts- und Risikomanagementsystems. Die Anordnung beschränkte N26 auf maximal 50.000 Neukunden pro Monat und ernannte einen Sonderbeauftragten zur Überwachung des Fortschritts. Die Amtszeit des Kommissars ist abgelaufen, aber die Entwicklungsbeschränkungen bleiben bestehen.

„N26 hat in den letzten Jahren erhebliche Investitionen in die Bekämpfung der Geldwäsche getätigt und baut diese Bemühungen im Hinblick auf seine technischen und organisatorischen Fähigkeiten weiter aus“, sagte die Bank. „Der Befehl ist erteilt [Monday] Genehmigt diese Verbesserungen und legt einen Plan zur Behebung der verbleibenden ausstehenden Punkte vor.“

Im September 2021 wurde N26 von der BaFin mit einer Geldstrafe in Höhe von 4,25 Millionen Euro (damals 5 Millionen US-Dollar) im Zusammenhang mit Mängeln bei der Meldung mutmaßlicher Aktivitäten im Zusammenhang mit der Geldwäschebekämpfung belegt.

Siehe auch  Deutsche Post: Deutsches Logistikunternehmen Trans-O-Flex expandiert in Europa

Velten Huber

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