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Oberstes deutsches Gericht stellt sich mit Gesetzgeber über Beleidigungen auf Facebook

BERLIN, 2. Februar (Reuters) – Das Bundesverfassungsgericht hat sich am Mittwoch auf die Seite eines Politikers gestellt, der die personenbezogenen Daten mehrerer Facebook-Mitglieder anfordert (FB.O) Benutzer, rechtliche Schritte wegen Beleidigungen gegen sie auf der Plattform einzuleiten.

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast hatte die Daten angefordert, um die Verfasser von 22 beleidigenden Kommentaren zu verfolgen, von denen viele sexistischen oder gewalttätigen Inhalts waren.

Das Gericht sagte, die Kommentare stammten aus einem Blog und nachfolgenden Beiträgen über eine Debatte über Äußerungen von Parteimitgliedern in den 1980er Jahren über Pädophilie.

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Die Richter des Landgerichts Karlsruhe wiesen die Entscheidungen zweier Berliner Gerichte zurück, die entschieden hatten, dass nur 12 der 22 Kommentare strafbar seien und Kuenast die Nutzerdaten für die anderen 10 verweigerten.

Die Richter sagten, die früheren Gerichte hätten die Rechte am Bild einer Person nicht richtig gegen die Meinungsfreiheit abgewogen und die Entscheidungen aufgehoben und den Fall zur Neubewertung der 10 Kommentare auf der Grundlage ihrer Bestimmungen nach Berlin zurückgeschickt.

Eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin, ob diese Kommentare nun strafbar sind, wird darüber entscheiden, ob Facebook die Daten herausgeben muss.

Das Urteil kommt Tage nach Twitter (TWTR.N) schloss sich Facebook und Google an (GOOGL.O) gegen eine erweiterte Fassung des deutschen Hate-Speech-Gesetzes vorzugehen, das die Social-Media-Unternehmen als Verletzung der Privatsphäre der Nutzer kritisieren. Weiterlesen

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Berichterstattung von Miranda Murray; Bearbeitung von Alison Williams

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Velten Huber

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