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Deutschlands zweitgrößter Krankenversicherer zieht Berufung beim Bundessozialgericht zurück, akzeptiert Exoskelette-Vorurteil als direkten Berufsunfähigkeitsausgleich

Da die staatliche Gerichtsentscheidung rechtsverbindlich und vollstreckbar ist, schafft sie einen Präzedenzfall für alle zukünftigen Fälle.

Nach dem Ausgang dieses Rechtsstreits gibt es eine einfachere Möglichkeit, das Rewak-Exoskelett künftig qualifizierten Amputierten in Deutschland zur Verfügung zu stellen.

MARLBOROUGH, Mass. und BERLIN, 11. Nov. 2022 (GLOBE NEWSWIRE) — ReWalk Robotics Ltd. (Nasdaq: RWLK) („ReWalk“ oder das „Unternehmen“), begrüßte heute die Entscheidung von BARpriMER, das Urteil nicht zu akzeptieren. Ein staatliches Gericht entschied, dass Exoskelette als direkte Entschädigung für Behinderte gelten, und zieht einen auf Bundesebene anhängigen Fall kurz vor dem Prozess zurück. Das Ergebnis ist, dass ein qualifizierter Versicherter mit einer Querschnittlähmung (QSL) in Deutschland, dem größten Markt für die Exoskelette von ReWalk, eine gesetzliche Grundlage zur Bereitstellung eines Exoskeletts als orthopädisches Hilfsmittel für den direkten Invaliditätsausgleich hat.

In der Präzedenzentscheidung stellte das Gericht fest, dass ein Exoskelettgerät eine Person mit Rückenmarksverletzung direkt für die Fähigkeit, zu stehen, zu gehen und Treppen und Hindernisse zu erklimmen oder hinabzusteigen, entschädigt. Die Definition des direkten Invaliditätsausgleichs gilt für medizinische Hilfsmittel, die ausgefallene und beeinträchtigte Körperfunktionen ersetzen und deren Benutzer Menschen ohne Behinderungen gleichgestellt sind qualifizierte versicherte Person unabhängig von anderen zuvor erbrachten medizinischen Hilfsmitteln.

„Das erfolgreiche Ergebnis dieser rechtlichen Anfechtung, das Exoskelett als direkte Entschädigung für Behinderte anzuerkennen, verändert die Landschaft der anspruchsberechtigten Querschnittsgelähmten“, sagte Larry Jasinski, CEO von ReWalk. „Das deutsche Gesundheitssystem hat bei der Einführung von Exoskeletten für Personen mit Rückenmarksverletzungen eine Vorreiterrolle übernommen. Wir erwarten, dass die Annahme des vorherigen Urteils medizinisch qualifizierten Mitgliedern der SCI-Gemeinschaft helfen wird, auf eine effizientere Weise Zugang zur Exoskelett-Technologie zu erhalten.“

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„Wir gehen davon aus, dass die heutigen Veranstaltungen für Menschen mit Behinderungen in Deutschland von großer Bedeutung sein werden. Der Präzedenzfall des staatlichen Gerichts ist durchsetzbar und rechtskräftig und wird dazu beitragen, dass berechtigte Menschen mit Querschnittlähmung eine rechtliche Grundlage für den Zugang zu dieser Technologie haben.“ sagte Professor Thomas Ratajczak, der gesetzliche Vertreter des Klägers in dem Fall.

Der Kläger Lars Winken sagte: „Nachdem ich sieben Jahre darauf gewartet habe, in einem Exoskelett zu gehen, freue ich mich, dass Parmer mir jetzt einen erneuten Gang anbietet. Es ist wichtig zu wissen, dass andere Menschen mit Behinderungen jetzt problemlos Zugang zu dieser Technologie haben werden. Ein Exoskelett zu bekommen und jederzeit wieder aufstehen und gehen zu können, eröffnet mir neue Horizonte.

Weitere Informationen zu ReWalk Robotics und dem ReWalk-Exoskelett finden Sie unter rewalk.com

Über ReWalk Robotics Ltd
ReWalk Robotics Ltd. Entwickelt, produziert und vermarktet tragbare Roboter-Exoskelette für Personen mit Behinderungen der unteren Gliedmaßen infolge von SCI oder Schlaganfall. Die Mission von ReWalk ist es, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen der unteren Gliedmaßen grundlegend zu verändern, indem marktführende Robotertechnologien entwickelt und entwickelt werden. ReWalk wurde 2001 gegründet und hat Hauptsitze in den USA, Israel und Deutschland. Weitere Informationen zu Rewack-Einstellungen finden Sie unter rewalk.com

ReWalk® und ReStore® sind Marken von ReWalk Robotics Ltd. in den Vereinigten Staaten und anderen Gerichtsbarkeiten. sind eingetragene Warenzeichen von

Vorausschauende Aussagen

Neben historischen Informationen enthält diese Pressemitteilung zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des US Private Securities Litigation Reform Act von 1995, Abschnitt 27A des US Securities Act von 1933 in der geänderten Fassung und Abschnitt 21E des US Securities Exchange Act . 1934 überarbeitet. Solche zukunftsgerichteten Aussagen umfassen andere Aussagen als Aussagen über die zukünftige Leistung und historische Fakten von Revok und können in einigen Fällen durch Wörter wie „erwarten“, „schätzen“, „glauben“, „fortsetzen“ gekennzeichnet sein. „könnte“, „schätzen“, „erwarten“, „beabsichtigen“, „können“, „planen“, „potenziell“, „vorhersagen“, „planen“, „zukünftig“, „werden“, „sollten“, „werden“. “, „suchen“ und ähnliche Wörter oder Ausdrücke. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung basieren auf den aktuellen Erwartungen des Managements, die Ungewissheiten, Risiken und Änderungen der Umstände unterliegen, die schwer vorherzusagen sind und von denen viele außerhalb der Kontrolle von ReWalk liegen. Wichtige Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von ReWalk erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Ergebnissen abweichen, werden in den regelmäßigen Einreichungen von ReWalk bei der Securities and Exchange Commission („SEC“) ausführlich erörtert, einschließlich der unter der Überschrift „Risiko“ beschriebenen Risikofaktoren. . Faktoren im Jahresbericht von ReWalk auf den Formularen 10-K und 10-K/A für das am 31. Dezember 2021 endende Jahr bei der SEC und anderen Dokumenten, die anschließend bei der SEC eingereicht oder bereitgestellt wurden. Jede zukunftsgerichtete Aussage in dieser Pressemitteilung gilt nur zu ihrem Datum. Von Zeit zu Zeit können Faktoren oder Ereignisse auftreten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse von ReWalk von den hier angegebenen abweichen, und es ist ReWalk unmöglich, alle davon vorherzusagen. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, übernimmt ReWalk keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen.

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ReWalk-Medienbeziehungen:
John Tomlin
E-Mail: media@rewalk.com

Ansprechpartner für ReWalk-Investoren:
Almok Aadhaar
Finanzchef
ReWalk Robotics Ltd.
T: +972-4-9590130
E-Mail: investorrelations@rewalk.com

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Velten Huber

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