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Deutsches Gericht ordnet Tesla an, Auto vom Kunden zurückzukaufen

Deutsches Gericht ordnet Tesla an, Auto vom Kunden zurückzukaufen

Berlin, 30. März (IANS) Tesla, ein Unternehmen für Elektrofahrzeuge im Besitz von Elon Musk, wurde von einem deutschen Gericht angewiesen, ein Fahrzeug des Modells 3 von einem Kunden zurückzurufen, der sich darüber beschwert hatte, wie frustriert er mit dem vollständigen Selbstfahrpaket (FST) war, das Autopilot-Funktionen umfasst . Er fühlte sich wie ein „betrunkener Erstfahrer“.

Laut der Auto-Tech-Website Electrek verlor das Elektrofahrzeugunternehmen eine Klage vor dem Regionalgericht Dormstad, das den Rückruf des Model 3 des Tesla-Klägers anordnete.

„… Zusatzfunktionen wie das automatische Überholen von langsam fahrenden Fahrzeugen auf der Autobahn funktionierten nicht. Das Lenkverhalten an Ein- und Ausfahrten oder Autobahnkreuzen ist schwammig und erinnert an „betrunkenes Neufahren“. Ampeln und Stoppschilder sind nicht zugelassen“, wird der Spiegel in der Stellungnahme zitiert.

Tesla besteht unterdessen darauf, dass das Auto keine Mängel aufweist und dass die Funktionen durch zukünftige Software-Updates bereitgestellt werden, aber der Bericht sagte, es könne nicht sagen, wann.

„Was den Prozess anbelangt, sagt das US-Team, dass es keine Software- oder Hardware-Fehlfunktionen im Fahrzeug gibt, die nicht repariert werden können“, wurde das Unternehmen zitiert.

„Laut Tesla wäre das Upgrade auf die neueste Hardware kostenlos gewesen. Gemäß den aktuellen Regeln für autonomes Fahren in Deutschland haben die Systeme und Funktionen wie vorgesehen funktioniert“, fügte es hinzu.


Siehe auch  Deutsche Afrika-Hilfsstrategie unterstreicht Bedarf an Green Jobs - DW - 24.01.2023

Velten Huber

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