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Die endgültigen Einreichungen für einen Bitcoin-ETF werden von großen US-Börsen veröffentlicht

US-amerikanische Exchange Traded Funds (ETFs) stehen offenbar kurz vor ihrer Einführung, nachdem die Börsen, an denen sie notiert werden, überarbeitete Dokumente eingereicht haben, aus denen hervorgeht, dass sie in den kommenden Tagen mit der Genehmigung durch die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC rechnen.

Geänderte 19b-4-Einreichungen, eingereicht im Namen von Schwarzer Stein, Graustufen, Hingabe Und zuletzt Exporteure, schloss sich den geänderten S-1-Anmeldungen vom letzten Monat an, die Kommentare der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) berücksichtigen. Mehr als ein Dutzend Bewerber hoffen, die ersten Bitcoin-ETFs in den USA auf den Markt zu bringen; Es ist möglich, dass mehrere Emittenten gleichzeitig zugelassen werden.

Personen aus zwei verschiedenen Quellen teilten CoinDesk am Donnerstag mit, dass ihre Unternehmen mit Genehmigungen irgendwann nächste Woche rechnen.

Eine Person sagte gegenüber CoinDesk, dass die Einreichung der Änderungen nicht bedeute, dass Genehmigungen garantiert seien, sagte aber, sie sei optimistisch.

Die letzte Frist für Maßnahmen der SEC zu mindestens einem Antrag von Ark 21 Shares ist der 10. Januar. Dies bedeutet, dass die Regulierungsbehörde bis zu diesem Datum alle endgültigen Anträge genehmigen kann, mit denen sie einverstanden ist.

Diese Einreichung „ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Notierung von GBTC als Bitcoin-ETF“, sagte Grayscale-Sprecherin Jane Rosenthal in einer Erklärung und bezog sich dabei auf den firmeneigenen Bitcoin-Fonds, den das Unternehmen in einen börsengehandelten Fonds umwandeln will. „Bei Grayscale arbeiten wir weiterhin mit der SEC zusammen und sind weiterhin bereit, GBTC nach Erhalt der behördlichen Genehmigungen als ETF zu betreiben.“

Früher am Freitag berichtete Bloomberg, dass die SEC-Kommissare voraussichtlich nächste Woche über die Einreichung von Börsenregeln abstimmen werden.

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Die Regulierungsbehörde muss sowohl die 19b-4-Anmeldungen als auch die S-1-Anmeldungen genehmigen, bevor ETFs aufgelegt werden können.

Jesse Hamilton trug zur Berichterstattung bei.

Magda Franke

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