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Deutsches Gericht ordnet Übernahme der russischen Rosneft-Tochter an – DW – 14.03.2023

Ein deutsches Gericht bestätigte am Dienstag eine Entscheidung Zwei Tochtergesellschaften des russischen Ölgiganten Rosneft werden von deutschen Behörden kontrolliertZurückweisung von Reklamationen russischer Unternehmen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Wirtschaftsministeriums, die Rosneft Deutschland GmbH und die Rosneft Refining and Marketing GmbH als Treuhänder der Bundesnetzagentur zu stellen, für rechtmäßig erklärt.

Die Entscheidung vom vergangenen September zielte darauf ab, Deutschlands Abhängigkeit von Russland angesichts wachsender Ängste um seine Energieversorgung zu beenden.

Was hat das Gericht gesagt?

Rosnefts Beschwerden beschuldigten die Regierung, Tochterunternehmen ohne vorherige Untersuchung übernommen zu haben. Sie argumentierten, dass der Schritt unverhältnismäßig sei.

Das Gericht entschied, dass die Bundesregierung nicht verpflichtet sei, Rosneft anzuhören. Anzeichen für mögliche Kapitalabzüge schürten Sorgen über den Zusammenbruch von Tochtergesellschaften.

Russlands Beteiligungen an Tochtergesellschaften verschreckten Geschäftspartner, darunter Banken und Versicherungen, die einen Rückzug planten.

„Das Ministerium hat sein Ermessen nach diesen Maßstäben fehlerfrei ausgeübt“, so das Gericht.

Scholz: „Das ist eine visionäre energiepolitische Entscheidung zum Schutz unseres Landes“

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Was ist aus der Übernahme geworden?

Bundeskanzler Olaf Scholz hatte den Schritt im vergangenen September offiziell angekündigt. Es sei wichtig, alles zu tun, um Deutschlands Energiesicherheit zu gewährleisten.

Die Entscheidung sei ihm nicht leichtgefallen, aber unausweichlich, weil Russland kein verlässlicher Energielieferant mehr sei. Der Präsident fügte hinzu, es sei eine „weitsichtige energiepolitische Entscheidung“, das Land zu schützen.

Bundeskanzler Scholz sagte, die Entscheidung sei getroffen worden, um Deutschlands Energiesicherheit zu gewährleistenFoto: Michael Keller/dpa/Image Alliance

Die Bundesregierung verwies auf die Notwendigkeit, den weiteren Betrieb der Ölraffinerien angesichts der Entscheidung Berlins sicherzustellen, die Ölimporte aus Russland bis Ende des Jahres einzustellen. Europäische Sanktionen wegen Moskaus Invasion in der Ukraine trugen ebenfalls zum Entscheidungsprozess bei.

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Auf Rosneft Deutschland entfielen etwa 12 % der deutschen Ölraffineriekapazität und sie war zum Zeitpunkt der Entscheidung einer der größten Raffinerien des Landes.

Der russische Ölkonzern sagte zuvor, er wolle den Import von Öl nach Deutschland nicht einstellen, auch wenn das EU-Verbot im Februar dieses Jahres in Kraft trete.

rmt/ar (AP, AFP)

Velten Huber

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