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Deutsches Gericht entscheidet am 25. August über Nord Stream 2-Pipeline – EURACTIV.de

Die Website des Gerichts zeigte am Donnerstag (19. August), dass das deutsche Landgericht am 25. August entscheiden wird, ob die EU-Vorschriften zur Trennung der Energieerzeugung von Transport und Handel auf die Gaspipeline Nord Stream 2 (NS 2) angewendet werden sollen.

Das Urteil hat keinen Einfluss auf den Abschluss der umstrittenen Annexion, bei der der von Gosprom unterstützte Verband sibirisches Gas nach Deutschland unter die Ostsee bringen wird, sondern reagiert auf die Anfechtung des Bundes mit der Behauptung, die geplanten Betriebsregeln seien diskriminierend.

Der europäische Gasmarkt wartet gespannt auf den Beginn der russischen Gasflüsse durch die Pipeline, die noch in diesem Jahr erwartet werden, da die Gaspreise in der Region Rekordhöhen erreichten, teilweise aufgrund des geringeren Angebots an Flüssigerdgas und geringerer Sparvorräte.

Das 11-Milliarden-Dollar-Projekt mit einer Transportkapazität von 55 Milliarden Kubikmetern stieß auf politischen Widerstand aus Washington, der Ukraine und Polen.

Der auf EU-Recht orientierte Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verlangte von „ungeteilten“ Unternehmen bzw. Wenn das Gericht gegen den Verband entscheidet, kann er gezwungen sein, Kapazitätsauktionen durch Dritte durchzuführen.

Die Regeln wurden 2019 geändert, wobei NS2 darauf abzielte, die Pipeline während des Baustopps zu torpedieren.

Es forderte im Mai 2020 eine Überprüfung des Düsseldorfer Gerichts, nachdem die deutsche Energieregulierungsbehörde (Bundesnetzkentur) die Vorschriften aufgehoben hatte.

Der einzige Prototyp des Projekts, Nordstream 1, ist seit seiner Eröffnung im Jahr 2011 von den uneingeschränkten Regeln ausgenommen, wenn er als Interkonnektor und nicht als Direktversorger betrachtet wird.

Siehe auch  Lufthansa unterstützt Bundesregierung mit Afghanistan-Luftbrücke

Velten Huber

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